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Gefährdungsanalyse

Gründe und Ziele einer Gefährdungsanalyse

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE / 100 ml bei Legionellen muss (neben anderen Maßnahmen) lt. TrinkwV eine sog. Gefährdungsanalyse mit Ortsbegehung erstellt werden.

Die Hauptziele einer Gefährdungsanalyse sind:

  • Ursache für die Kontamination mit Legionellen in den Trinkwasserleitungen herausfinden,
  • systembedingte Risikostellen identifizieren,
  • geeignete Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung bzw. Minimierung ableiten.

 

Wesentliche Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse ist eine konkrete Ortsbesichtigung durch fachkundige Personen. Hierbei sollte der Betreiber (und/oder desssen Verantwortlicher) dabei sein.

Als hygienisch-technische Sachverständige können wir, die IfMU GmbH, eine fachgutachterliche Ortsbegehung durchführen, um Ihr Trinkwassersystem zu überprüfen. Die Erkenntnisse daraus werden protokolliert und ausgewertet. 

Hieraus wird ein Konzept erarbeitet, das Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen der Kontamination bzw. konkrete Vorschläge zur Sanierung der Trinkwasserinstallation enthält, die in einem Gutachten “Gefährdungsanalyse mit Ortsbegehung” zusammengefasst werden.

Erkundung von ungenutzten Entnahmestellen als mögliche Ursache einer Legionellenkontamination
Erkundung von ungenutzten Entnahmestellen als mögliche Ursache einer Legionellenkontamination

Ablauf einer Gefährdungsanalyse

Die Erstellung der Gefährdungsanalyse umfasst u.a. folgende Schritte:

  • konkrete Ortsbegehung des gesamten Trinkwasserinstallationssystems unter technischen und hygienischen Aspekten durch die hygienisch-technische Sachverständige der IfMU GmbH,
  • Dokumentenprüfung z. B. Installations- und Wartungspläne, Instandhaltungen, Reparaturen, bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse,
  • Überprüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und der bestimmungsgemäßen Nutzung der Trinkwasserinstallation im Gebäude,
  • Überprüfung wichtiger Betriebsparameter z.B. Warmwasserbereitung (Boiler), Zirkulationsleitung, sowie Temperaturen an verschiedenen Entnahmestellen,
  • Ggf. und nur nach Absprache: Untersuchungen auf Legionellen in weiteren Anlagenteilen,
  • Gesamtbewertung und und Ableitung von Maßnahmen,
  • Erstellung eines aussagekräftigen Gutachtens über die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse mit hinreichender Dokumentation der Ortsbesichtigung nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (>> siehe Downloadbereich) sowie nach der VDI/BTGA/ZVSHK – Richtlinie 6023 Bl. 2 (Entwurf) mit z.B.
    • allgemeinen Handlungsinformationen für UsI (Betreiber),
    • Checklisten zur Mängel-Beseitigung,
    • konkrete Handlungsempfehlungen zum zukünftigen Anlagenbetrieb.
Ortsbegehung durch technisch und hygienisch kompetente Sachverständige
Ortsbegehung durch technisch und hygienisch kompetente Sachverständige

Unser Team

Unser Team zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse besteht aus u.a.:

  • Hygienisch-technische Sachverständige mit u.a. anerkannten Schulungen nach VDI/DVGW 6023 Kat. A (TÜV-Zertifikat) sowie nach DFLW und ZVSHK zur Erstellung von Gefährdungsanalysen,
  • Ingenieur bzw. Meister der Versorgungstechnik bzw. Trinkwasserinstallation mit langjähriger Erfahrung,
  • Qualifizierte und geschulte Probenehmer nach der TrinkwV 2011, des DVGW-Arbeitsblattes W 551 sowie der DIN EN ISO 19458,
  • Akkreditiertes Partnerlabor zur Analyse von Trinkwasserproben.

Grundsätzlich sollte der UsI (=Betreiber oder dessen Bevollmächtigter) an der Ortsbesichtigung teilnehmen, um vor Ort die festgestellten Mängel persönlich in Augenschein zu nehmen.

Die gesetzlichen Grundlagen für Erstellung einer Gefährdungsanalyse bilden die aktuelle Trinkwasserverordnung in Verbindung mit der UBA-Empfehlung zur Gefährdungsanalyse, welche Sie in unserem Downloadbereich abrufen können.

Gerne würden wir für Sie tätig sein.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Nachricht: Tel. 08171 / 380 100

 


Hinweis: Die IfMU GmbH stellt zwar die Mängel im Zuge einer Gefährdungsanalyse (Gutachten) fest, führt keine Arbeiten an der Trinkwasserinstallation aus. Ebenso können wir keine Spül- bzw. Desinfektionsmaßnahmen sowie eventuelle Mängelbeseitigungen durchführen. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen eingetragenen und qualifizierten Sanitärinstallationsbetrieb.

Selbstverständlich stehen wir für eine Überprüfung nach Beseitigung der Mängel (Sanierungsüberprüfung) gerne zur Verfügung.

Gefährdungsanalyse: Ortsbegehung mit Dokumentation
Gefährdungsanalyse: Ortsbegehung mit Dokumentation
Gefährdungsanalyse: Dokumentenprüfung, Plan-Sichtung
Gefährdungsanalyse: Dokumentenprüfung, Plan-Sichtung

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