1.) Notwendigkeit einer Gefährdungsanalyse
Die Notwendigkeit, eine Gefährdungsanalyse für ein Objekt zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, ergibt sich aus der aktuellen Trinkwasserverordnung in Verbindung mit der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 14.12.2012 über die Durchführung einer Gefährdungsanalyse. Die darin enthaltenen Aussagen sind verbindlich und unmissverständlich, weshalb sie an dieser Stelle (zur besseren Lesbarkeit in Auszügen) zitiert werden können.
TrinkwV in Verbindung mit UBA-Empfehlung
„Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen [ > 100 KBE / 100 ml] im Trinkwasser sind […] zeitnah Maßnahmen vom UsI [= Unternehmer und sonstige Inhaber = Betreiber, Verantwortliche, Haus-verwaltung etc.] zu ergreifen, um die Besorgnis einer Gesundheitsgefährdung gemäß § 5 TrinkwV 2001 auszuräumen. Gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 TrinkwV 2001 muss jeder UsI dem Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen, wenn der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml in einer Untersuchung einer Trinkwasser-Installation überschritten wurde.
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes ist der UsI gemäß § 16 Absatz 7 TrinkwV 2001 verpflichtet, unverzüglich
- selbst Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) einschließen,
- eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen,
- die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den a.a.R.d.T. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind,
- das Gesundheitsamt über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten und
- die betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und mögliche
Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers zu informieren.
Zu diesen Maßnahmen hat der UsI Aufzeichnungen zu führen oder führen zu lassen.“
Quelle: UBA-Empfehlung zur Erstellung einer Gefährundgsanalyse
Über den genauen Ablauf einer Gefährdungsanalyse bei der ifMU GmbH möchten wir Sie im Folgenden informieren:
2.) Ablauf einer Gefährdungsanalyse bei der ifMU GmbH
Als hygienisch-technische Sachverständige übernehmen wir in Zusammenarbeit mit unserem Ingenieur bzw. Meister der Versorgungstechnik bzw. Trinkwasserinstallation mit langjähriger Erfahrung die gesetzes- und regelkonforme Erstellung einer Gefährdungs-analyse. Diese Teamarbeit hat sich bereits bei einer Vielzahl von Ortsbegehungen bewährt und ist vom Gesetzgeber auch ausdrücklich gewünscht.
So läuft bei der ifMU GmbH die Erstellung einer Gefährdungsanalyse ab:
- Fachlich fundierte dokumentierte Ortsbegehung des gesamten Trinkwasserinstallations-systems unter technischen und hygienischen Aspekten,
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. - Dokumentenprüfung z. B. Unterlagen der Planung und Ausführung der Trinkwasser-Installation (Installationspläne), Angaben zur Betriebsführung, Aufzeichnungen über Wartungen, Instandhaltungen, bereits vorliegende Ergebnisse von hygienisch-mikrobiologischen Untersuchungen etc.;
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. - Überprüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) und der bestimmungsgemäßen Nutzung der Trinkwasserinstallation im Gebäude,
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Überprüfung wichtiger Betriebsparameter z.B. in der Warmwasserbereitung (Boiler), in der Zirkulationsleitung, sowie Temperaturen an verschiedenen Entnahmestellen,
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– Ggf. und nur nach Absprache: Veranlassung von weiteren Untersuchungen auf Legionellen in weiteren Anlagenteilen,
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- Erstellung eines aussagekräftigen Gutachtens über die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse mit hinreichender Dokumentation der Ortsbesichtigung nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes vom 14.12.2012.
nach der Gefährdungsanalyse, wenn Sie es wünschen
- Erstellung (oder Mithilfe) von Leistungsverzeichnissen zur Behebung der festgestellten Mängel,
- Überwachung der Sanitärarbeiten,
- Kontrolle und Abnahme der Behebung der Mängel: Sanierungsüberprüfung (d.h. Überprüfung ob die festgestellten Mängel beseitigt bzw. die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt worden sind),
- nach der Mängel-Beseitigung: Kontrolluntersuchungen: Trinkwasseruntersuchungen im Umfang einer weitergehenden Untersuchung bzw. Nachuntersuchungen der betroffenen Entnahmestellen.
3.) Das zeichnet uns aus:
Unser Team aus Sachverständigen besitzt langjährige Erfahrung im Bereich der Trinkwasserhygiene in Verbindung mit der Sanitär- und Versorgungstechnik. Daher können wir etwaige hygienische und bauliche Mängel in der Trinkwasseranlage eindeutig erkennen und entsprechend bewerten. Unsere Gutachten enthalten konkrete Handlungsempfehlungen zur Sanierung / Behebung der festgestellten Mängel sowie zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage, technisch korrekt aber dennoch allgemeinverständlich ausgedrückt. Durch die ständige Fort- und Weiterbildung unseres Teams (z.B. durch Schulungen von TÜV, DVGW, DFLW etc.) sind wir stets „up-to-date“ im Hinblick auf die a.a.R.d.T. und können Sie daher bestens beraten. Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse bildet die aktuelle Trinkwasserverordnung in Verbindung mit der UBA-Empfehlung zur Gefährdungsanalyse.
Rufen Sie uns am besten gleich an.
Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu.
Tel. 08171 / 380 100
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weitere Informationen über unsere Leistungen: Gefährdungsanalyse: Gründe und Ziele