So läuft eine Legionellen-Untersuchung konkret ab 1.) Anfrage Sie haben sich auf unserer Website darüber informiert, ob Ihre Anlage / Ihr Objekt in die Untersuchungspflicht auf Legionellen fällt? Gerne übersenden…
Trinkwasserverordnung
Die Notwendigkeit, eine Gefährdungsanalyse für ein Objekt zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, ergibt sich aus der aktuellen Trinkwasserverordnung in Verbindung mit der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 14.12.2012 über die Durchführung einer Gefährdungsanalyse. Die darin enthaltenen Aussagen sind verbindlich und unmissverständlich, weshalb sie an dieser Stelle (zur besseren Lesbarkeit in Auszügen) zitiert werden können.
„Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen [ > 100 KBE / 100 ml] im Trinkwasser sind […] zeitnah Maßnahmen vom UsI [= Unternehmer und sonstige Inhaber = Betreiber, Verantwortliche, Haus-verwaltung etc.] zu ergreifen, um die Besorgnis einer Gesundheitsgefährdung gemäß § 5 TrinkwV 2001 auszuräumen. Gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 TrinkwV 2001 muss jeder UsI dem Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen, wenn der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml in einer Untersuchung einer Trinkwasser-Installation überschritten wurde.
UBA-Empfehlung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes ist der UsI gemäß § 16 Absatz 7 TrinkwV 2001 verpflichtet, unverzüglich
Zu diesen Maßnahmen hat der UsI Aufzeichnungen zu führen oder führen zu lassen.“
Quelle: UBA-Empfehlung zur Erstellung einer Gefährundgsanalyse
Über den genauen Ablauf einer Gefährdungsanalyse bei der ifMU GmbH möchten wir Sie im Folgenden informieren:
Gefährdungsanalyse: Dokumentenprüfung und Plan-Sichtung
Als hygienisch-technische Sachverständige übernehmen wir in Zusammenarbeit mit unserem Ingenieur bzw. Meister der Versorgungstechnik bzw. Trinkwasserinstallation mit langjähriger Erfahrung die gesetzes- und regelkonforme Erstellung einer Gefährdungs-analyse. Diese Teamarbeit hat sich bereits bei einer Vielzahl von Ortsbegehungen bewährt und ist vom Gesetzgeber auch ausdrücklich gewünscht.
So läuft bei der ifMU GmbH die Erstellung einer Gefährdungsanalyse ab:
Gefährdungsanalyse: Ortsbegehung mit Dokumentation
Hygiene TÜV-Schulung VDI 6023 Kat. A
Unser Team aus Sachverständigen besitzt langjährige Erfahrung im Bereich der Trinkwasserhygiene in Verbindung mit der Sanitär- und Versorgungstechnik. Daher können wir etwaige hygienische und bauliche Mängel in der Trinkwasseranlage eindeutig erkennen und entsprechend bewerten. Unsere Gutachten enthalten konkrete Handlungsempfehlungen zur Sanierung / Behebung der festgestellten Mängel sowie zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage, technisch korrekt aber dennoch allgemeinverständlich ausgedrückt. Durch die ständige Fort- und Weiterbildung unseres Teams (z.B. durch Schulungen von TÜV, DVGW, DFLW etc.) sind wir stets „up-to-date“ im Hinblick auf die a.a.R.d.T. und können Sie daher bestens beraten. Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse bildet die aktuelle Trinkwasserverordnung in Verbindung mit der UBA-Empfehlung zur Gefährdungsanalyse.
Rufen Sie uns am besten gleich an.
Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu.
Tel. 08171 / 380 100
Download dieser Information:
w11_ifMU_Infoblatt_Notwendigkeit_Gefaehrdungsanalyse [pdf-Datei, 4,4 MB]
weitere Informationen über unsere Leistungen: Gefährdungsanalyse: Gründe und Ziele
So läuft eine Legionellen-Untersuchung konkret ab 1.) Anfrage Sie haben sich auf unserer Website darüber informiert, ob Ihre Anlage / Ihr Objekt in die Untersuchungspflicht auf Legionellen fällt? Gerne übersenden…
Der Bayerische Rundfunk berichte im Bayerischen Fernsehen von der "Gefahr aus dem Wasserhahn". Sehen Sie hierzu den Bericht in der Rubrik "Gesundheit" Gesundheitsgefahr aus der Wasserleitung vom 16.07.2012 Auch in…
Aus der Pressemitteilung 02/15 des Amtsgerichts München ist zu entnehmen, dass ein Legionellen-Befall / Legionellenkontamination in einer Mietwohnung erst dann ein Mangel darstellt, wenn der Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung erreicht wird. …