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Checkliste zur strukturierten Bearbeitung bei einer Legionellenkontamination

Einleitung / Ausgangssituation Nach den Vorgaben in § 14b der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind die Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, das heißt vor allem von Anlagen mit zentralen Trinkwassererwärmern, verpflichtet, das über die Trinkwasser-Installation bereitgestellte Warmwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Wird bei einer derartigen Routineuntersuchung oder auch anlassbezogen festgestellt, dass die Legionellenkonzentration in einer oder […]

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Trinkwasserhygiene in Zeiten von Corona

Trinkwasserhygiene in Zeiten von Corona Nutzung oder Außerbetriebnahme Die Corona-Krise mit COVID-19 macht leider auch vor Trinkwasser-Installationen nicht Halt. Zwar kann dieser Krankheitserreger nach derzeitigem Kenntnisstand nicht über das Trinkwasser übertragen werden, jedoch können durch die vom Bund angeordneten Schließungen vieler öffentlich und gewerblich betriebener Gebäude die Qualität des Trinkwassers stark beeinträchtigen und ein Legionellenwachstum

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Nutzerinformation bei Nachweis von Legionellen im Trinkwasser

Nutzerinformation bei Nachweis von Legionellen im Trinkwasser Bei einem Teil der routinemäßig erforderlichen Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen werden Konzentrationen über dem technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml nachgewiesen. In diesen Fällen ist die unverzügliche Information der betroffenen Nutzer von entscheidender Bedeutung für die Vorbeugung von Legionellenerkrankungen, da dem Betreiber der Trinkwasserinstallation, d. h. dem „Unternehmer oder sonstigem Inhaber („UsI“) im

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Die Neuerungen der Trinkwasserverordnung 2018

Trinkwasserverordnung 2018 Die Neuerungen Am 09.01.2018 ist die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, die einige Neuerungen mit sich bringt. Die “Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften” vom 03.01.2018 regelt die Novellierung der Trinkwasserverordnung. Anlaß für die erneute Überarbeitung war unter anderem die erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/1787 vom 06.10.2015 in nationales Recht. Die neue Fassung

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Meldepflicht für erhöhte Legionellenkonzentrationen

eine Neuerung der Änderung der Trinkwasserverordnung 2018 Gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung müssen ab dem 09.01.2018 die Trinkwasserlabore eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (also > 100 KBE / 100 ml)  an das örtlich zuständige Gesundheitsamt melden, sofern diese im Rahmen einer systemischen Untersuchung festgestellt wurde. Bislang war der Betreiber einer Trinkwasserinstallation, der sogenannte

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Notwendigkeit und Ablauf einer Gefährdungsanalyse mit Ortsbegehung

1.) Notwendigkeit einer Gefährdungsanalyse Die Notwendigkeit, eine Gefährdungsanalyse für ein Objekt zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, ergibt sich aus der aktuellen Trinkwasserverordnung in Verbindung mit der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 14.12.2012 über die Durchführung einer Gefährdungsanalyse. Die darin enthaltenen Aussagen sind verbindlich und unmissverständlich, weshalb sie an dieser Stelle (zur besseren Lesbarkeit in

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konkreter Ablauf einer Legionellen-Untersuchung

So läuft eine Legionellen-Untersuchung konkret ab 1.) Anfrage Sie haben sich auf unserer Website darüber informiert, ob Ihre Anlage / Ihr Objekt in die Untersuchungspflicht auf Legionellen fällt?  Gerne übersenden wir Ihnen unverbindlich und kostenlos ein Angebot über unsere Leistungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage: telefonisch: 08171 / 380 100 per Email: trinkwasser (at)

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Mietwohnung: Mangel bei Legionellen-Befall ? [Urteil]

Aus der Pressemitteilung 02/15 des Amtsgerichts München ist zu entnehmen, dass ein Legionellen-Befall / Legionellenkontamination in einer Mietwohnung erst dann ein Mangel darstellt, wenn der Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung erreicht wird. Lesen Sie das hier zitierte Urteil: Der Kläger ist Vermieter einer Wohnung in der Innenstadt von München. Der Beklagte ist mit seiner Ehefrau und seiner am

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Neue (zweite) Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten

Die wichtigsten Änderungen in Kürze Definition einer Großanlage: (vorher nur im DVGW-Arbeitsblatt W 551 enthalten) Boilervolumen > 400 Liter Rohrleitungsinhalt > 3 Liter (ab Abgang bis entfernteste Entnahmestelle, ohne Zirkulation)   Erstuntersuchung auf Legionellen bis spätestens 31.12.2013 (vorher: 31.10.2012)   Untersuchungintervall alle 3 Jahre (vorher: jährlich)   Meldepflicht nur bei festgestellter Legionellenkontamination, d.h. bei Überschreitung

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BR berichtet über Legionellen-Befall im Olympiadorf in München

Der Bayerische Rundfunk berichte im Bayerischen Fernsehen von der “Gefahr aus dem Wasserhahn”. Sehen Sie hierzu den Bericht in der Rubrik “Gesundheit” Gesundheitsgefahr aus der Wasserleitung vom 16.07.2012 Auch in der Abendschau des Bayerischen Fernsehens wird zum Thema Legionellen als “unsichtbare Gefahr” ein aktueller Befund aus dem Olympiadorf in München erläutert: Abendschau-Bericht vom 03.07.2012 Bakterien-Alarm

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