Untersuchungspflicht – wer muss was ?
Seit dem 1. November 2011 sind besondere Untersuchungspflichten wirksam:
Die Trinkwasserverordnung (inkl. letzter Änderung Januar 2018) nimmt alle Verantwortlichen (UsI: Unternehmer und sonstige Inhaber, Hausverwalter, etc.) in die Pflicht, das Trinkwasser regelmäßig u.a. auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Im folgenden möchten wir Sie kurz darüber infomieren, wer was wo untersuchen lassen muss:
Wer ist Verantwortlich?
= UsI (Unternehmer und sonstige Inhaber), z.B.
- Hauseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Baugenossenschaften,
- Vermieter,
- Hausverwaltungen (im Auftrag der Eigentümer),
- Betreiber von Wasseranlagen (Bäderbetriebe etc.),
- Haustechnik – und Gebäudeverantwortliche,
für die abgegebene Wasserqualität verantwortlich.
Welche Anlagen sind betroffen?
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung haben
- einen Wasserspeicher/-boiler mit mehr als 400 Liter Wasserspeichervermögen
und/oder
- Rohrleitungsinhalt von mehr als 3 Liter Inhalt, gemessen zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers/-boiler und der (entferntesten) Entnahmestelle. (Hinweis: Der Inhalt der Zirkulationsleitung wird nicht dafür berücksichtigt)
Somit sind praktisch alle Mehrfamilienhäuser betroffen.
Ein- und Zweifamilienhäuser sind keine Großanlagen gemäß der Trinkwasserverordnung (siehe Definition in der TrinkwV 2001 (m.Ä. 2012) §3 Absatz 12), egal wie groß die Anlage ist. Grundsätzlich muss aber jeder Verantwortliche dafür Sorge tragen, dass nur Trinkwasser bereitgestellt wird, welches den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Was ist zu tun ?
Verantwortliche von Großanlagen müssen gemäß aktueller Trinkwasserverordnung ihre Trinkwasserinstallationsanlage (TWI) auf Legionellen untersuchen lassen.
Und zwar:
- gewerblich (z.B. Mehrfamilienhäuser) im Intervall von drei Jahren
- öffentliche (z.B. Hotels, Turnhallen, Kindergärten) im jährlichen Intervall
- Probenahme und Untersuchung
- durch ein zertifiziertes Unternehmen
- gemäß dem DVGW Arbeitsblatt W 551
- Einrichten von geeigneten Probenahmestellen mit geeigneten Probenahmeventilen (mehr hierzu: Auswahl geeigneter Probenahmestellen)
- Meldung der Anlage und der Ergebnisse bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes bei Legionellen von 100 KBE/100ml
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