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Meldepflicht für erhöhte Legionellenkonzentrationen

eine Neuerung der Änderung der Trinkwasserverordnung 2018

Meldepflicht bei erhöhten Legionellen-Befunden
Meldepflicht bei erhöhten Legionellen-Befunden

Gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung müssen ab dem 09.01.2018 die Trinkwasserlabore eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (also > 100 KBE / 100 ml)  an das örtlich zuständige Gesundheitsamt melden, sofern diese im Rahmen einer systemischen Untersuchung festgestellt wurde.

Bislang war der Betreiber einer Trinkwasserinstallation, der sogenannte “Unternehmer oder sonstige Inhaber” (UsI) verpflichtet, eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen im Trinkwasser an das Gesundheitsamt zu melden.

Mit der Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat sich dies zum Teil geändert. Künftig müssen die Trinkwasserlabore und nicht mehr der UsI (Unternehmer oder sonstige Inhaber) der Trinkwasserinstallation eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen an das Gesundheitsamt melden (siehe §15 a Absatz 1 TrinkwV) sofern diese im Rahmen einer systemischen Untersuchung nach § 14 b Abs. 1 TrinkwV festgestellt wurde.

Gemäß den Vorgaben der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in § 15 a Absatz 2 muss die Meldung einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen an das Gesundheitsamt mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der anzeigenden Untersuchungsstelle,
  2. Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers oder sonstigen Inhabers der betroffenen Wasserversorgungsanlage oder der in seinem Auftrag handelnden Person,
  3. Ort der Probennahme nach Gemeinde, Straße, Hausnummer und Entnahmestelle,
  4. Zeitpunkt der Probennahme,
  5. alle Untersuchungsergebnisse des von der Überschreitung nach Absatz 1 betroffenen Untersuchungsauftrags und
  6. die Bestätigung, dass der Unternehmer oder sonstige Inhaber der betroffenen Wasserversorgungsanlage über die Überschreitung informiert wurde.

Die Angaben zu den Punkten 1 – 6 müssen dem zuständigen Gesundheitsamt also grundsätzlich übermittelt werden. Die Informationen zu den Punkten 3 bis 5 sollten üblicherweise Bestandteil der Laborberichte sein und bedürfen keiner gesonderten Erwähnung sofern sicher gestellt ist, dass diese den Laborberichten zu entnehmen sind.

Wichtiger Hinweis

Die Meldepflicht der Trinkwasserlabors betrifft zwingend nur den Parameter Legionellen und hier nur die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellenkonzentrationen, die im Rahmen einer systemischen Untersuchung nach § 14b Abs. 1 TrinkwV ermittelt wurden.
Für erhöhte Legionellenkonzentrationen über dem technischen Maßnahmenwert, die beispielsweise im Rahmen von weitergehenden Untersuchungen oder Nachuntersuchungen ermittelt wurden, gilt die “Labormeldepflicht” bis auf weiteres nicht.

Grenzwertüberschreitungen der übrigen Parameter z. B. aus den mikrobiologischen Kaltwasseruntersuchungen oder Schwermetalluntersuchungen müssen weiterhin vom Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Trinkwasserinstallation und nicht von den Trinkwasserlaboren gemeldet werden. Selbstverständlich können aber die Trinkwasserlabors in Absprache mit ihren Auftraggebern die Meldung von Grenzwertüberschreitungen übernehmen, wenn die Auftraggeber dies wünschen.

Hinweise zum RGU München:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt der LH München hat das bislang verwendete Anzeigeformular dahin gehend überarbeitet, dass es künftig auch für die nach § 15a TrinkwV geforderte Datenübermittlung verwendet werden kann. Das aktualisierte Meldeformular trägt nunmehr den Titel “Meldung der Ergebnisse von Legionellenuntersuchungen in einer Trinkwasser-Installation” und kann wie gewohnt über den Downloadbereich des RGU München (LH München)(Abschnitt “Meldeformulare”) bezogen werden.

Quelle: [RGU München]

Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen hierzu.

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oder sehen Sie sich hier untere weiteren Informationen an:

>> ausführliche Hinweise über das weitere Vorgehen bei erhöhten Legionellen-Befunden

>> So läuft eine Gefährdungsanalyse ab.

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