Meldepflicht für erhöhte Legionellenkonzentrationen
eine Neuerung der Änderung der Trinkwasserverordnung 2018 Gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung müssen ab dem 09.01.2018 die Trinkwasserlabore eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (also > 100 KBE / 100 ml) an das örtlich zuständige Gesundheitsamt melden, sofern diese im Rahmen einer systemischen Untersuchung festgestellt wurde. Bislang war der Betreiber einer Trinkwasserinstallation, der sogenannte …
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