header01
header02
ifmu_header_trinkwasser
ifmu_header_schwimmbad
ifmu_header_trinkwasser
previous arrow
next arrow

Befall – was tun

Legionellen-Kontamination: so geht es weiter

Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über Maßnahmen und Hinweise bei einer Legionellenkontamination, d.h. einem Legionellenbefall informieren:

Geringe Kontamination

ermittelter Legionellen-Befund: ≤ 100 KBE/100 ml

Sollten Legionellen-Konzentrationen unter 100 KBE/100 ml festgestellt worden sein, sind gesetzlich keine konkreten weiteren Maßnahmen vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen aber trotzdem folgende Vorgehensweisen.
>>> Maßnahmen bei geringem Legionellen-Befall

Mittlere Kontamination

ermittelter Legionellen-Befund: > 100 und < 1.000 KBE/100 ml

Im Rahmen von orientierenden Untersuchungen wurde der sog. „technische Maßnahmenwert“ für Legionellen von 100 KBE/100 ml erreicht oder überschritten? Damit besteht eine ernst zu nehmende Gefährdung der Gesundheit der angeschlossenen Verbraucher, so dass weitere Schritte zur Klärungder Belastungshöhe, zur Infektionsprävention sowie zur Reduktion der Keimbelastung erforderlichsind.
>>> Maßnahmen bei mittlerem Legionellen-Befall

Hohe Kontamination

ermittelter Legionellen-Befund: > 1.000 und < 10.000 KBE/100 ml

Im Rahmen von Warmwasseruntersuchungen wurde eine Überschreitung des sog. “technischen Maßnahmenwertes” für Legionellen von 100 KBE/100 ml ermittelt? Damit besteht eine ernst zu nehmende Gefährdung der Gesundheit der angeschlossenen Verbraucher, so dass umgehend weitere Schritte zur Infektionsprävention sowie zur Reduktion der Keimbelastung einzuleiten sind.
>>> Maßnahmen bei hohem Legionellen-Befall

Extrem hohe Kontamination

ermittelter Legionellen-Befund: > 10.000 KBE/100 ml

Im Rahmen von Warmwasseruntersuchungen wurde eine Überschreitung des sog. “technischen Maßnahmenwertes” für Legionellen von 100 KBE/100 ml ermittelt? Eine Keimbelastungen in der vorliegenden Größenordnung (mehr als 10.000 KBE/100 ml) ist gemäß den Vorgaben der einschlägigen Regelwerke als „extrem hohe“ Legionellenkontamination“ bzw. als „Überschreitung des Gefahrenwertes“ einzustufen. Damit besteht eine ernst zu nehmende Gefährdung der Gesundheit der angeschlossenen Verbraucher, so dass umgehend weitere Schritte zur Infektionsprävention und zur Reduktion der Keimbelastung einzuleiten sind.
>>> Maßnahmen bei extrem hohen Legionellen-Befall



* KBE = koloniebildende Einheit
* Bewertung nach DVGW Arbeitsblatt W 551
* Quelle: Einige Texte wurden uns mit freundliche Genehmigung des RGU (Referat für Umwelt und Gesundheit, München) zur Verfügung gestellt und sind online abrufbar.

Nach oben scrollen