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Die Neuerungen der Trinkwasserverordnung 2018

Trinkwasserverordnung 2018 Die Neuerungen Am 09.01.2018 ist die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, die einige Neuerungen mit sich bringt. Die “Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften” vom 03.01.2018 regelt die Novellierung der Trinkwasserverordnung. Anlaß für die erneute Überarbeitung war unter anderem die erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/1787 vom 06.10.2015 in nationales Recht. Die neue Fassung […]

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Notwendigkeit und Ablauf einer Gefährdungsanalyse mit Ortsbegehung

1.) Notwendigkeit einer Gefährdungsanalyse Die Notwendigkeit, eine Gefährdungsanalyse für ein Objekt zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, ergibt sich aus der aktuellen Trinkwasserverordnung in Verbindung mit der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 14.12.2012 über die Durchführung einer Gefährdungsanalyse. Die darin enthaltenen Aussagen sind verbindlich und unmissverständlich, weshalb sie an dieser Stelle (zur besseren Lesbarkeit in

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Mietwohnung: Mangel bei Legionellen-Befall ? [Urteil]

Aus der Pressemitteilung 02/15 des Amtsgerichts München ist zu entnehmen, dass ein Legionellen-Befall / Legionellenkontamination in einer Mietwohnung erst dann ein Mangel darstellt, wenn der Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung erreicht wird. Lesen Sie das hier zitierte Urteil: Der Kläger ist Vermieter einer Wohnung in der Innenstadt von München. Der Beklagte ist mit seiner Ehefrau und seiner am

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Neue (zweite) Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten

Die wichtigsten Änderungen in Kürze Definition einer Großanlage: (vorher nur im DVGW-Arbeitsblatt W 551 enthalten) Boilervolumen > 400 Liter Rohrleitungsinhalt > 3 Liter (ab Abgang bis entfernteste Entnahmestelle, ohne Zirkulation)   Erstuntersuchung auf Legionellen bis spätestens 31.12.2013 (vorher: 31.10.2012)   Untersuchungintervall alle 3 Jahre (vorher: jährlich)   Meldepflicht nur bei festgestellter Legionellenkontamination, d.h. bei Überschreitung

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