Diese Frage können wir ganz klar mit “JA” beantworten. “Ja, es müssen alle (jeder) Steigstränge am entferntesten Punkt auf Legionellen untersucht werden”
“Derzeit liegt keine gültige Empfehlung zum Nachweis von Legionellen des Umweltbundesamtes vor: Die Fassung vom Februar 2012 wird nach ausgiebiger Diskussion in der Trinkwasserkommission überarbeitet. Eine Regelungslücke entsteht hierdurch nicht, da die UBA-Empfehlung keine neue Regelungen schafft, sondern lediglich eine Strukturierungs- und Interpretationshilfe zur Anwendung des bestehenden Regelwerks gibt. Ziel der Empfehlung ist es, den Vollzug durch einen Leitfaden zur Anwendung der bestehenden technischen Regelwerke von DIN/EN/ISO, DVGW und VDI für die Praxis (Gesundheitsämter, Labore, Planer und Installateure) zu erleichtern. Daher gilt es nunmehr, die bestehenden Unterschiede bei der Interpretation des Regelwerks und in der gelebten Praxis sehr rasch zu klären. Eine Neufassung ist für Ende Juni nach Befassung der Trinkwasserkommission vorgesehen.
Einen Leitfaden für Gebäudebetreiber, der ggf. auch für Mieter eine nützliche Informationsquelle darstellt, stellt der GdW zur Verfügung.”
So läuft eine Legionellen-Untersuchung konkret ab 1.) Anfrage Sie haben sich auf unserer Website darüber informiert, ob Ihre Anlage / Ihr Objekt in die Untersuchungspflicht auf Legionellen fällt? Gerne übersenden…
1.) Notwendigkeit einer Gefährdungsanalyse Trinkwasserverordnung Die Notwendigkeit, eine Gefährdungsanalyse für ein Objekt zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, ergibt sich aus der aktuellen Trinkwasserverordnung in Verbindung mit der Empfehlung des…