header01
header02
ifmu_header_trinkwasser
ifmu_header_schwimmbad
ifmu_header_trinkwasser
previous arrow
next arrow

Müssen alle Steigstränge überprüft werden ?

Diese Frage können wir ganz klar mit “JA” beantworten.
“Ja, es müssen alle (jeder) Steigstränge am entferntesten Punkt auf Legionellen untersucht werden”

>> siehe auch Auswahl geeigneter Probenahme-Stellen

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand begründet sich dies wie folgt:
1.) Das Umweltbundesamt (UBA) schreibt auf seiner Homepage (mit letzter Änderung vom 14.03.2012)

folgende Empfehlung:

“Derzeit liegt keine gültige Empfehlung zum Nachweis von Legionellen des Umweltbundesamtes vor: Die Fassung vom Februar 2012 wird nach ausgiebiger Diskussion in der Trinkwasserkommission überarbeitet. Eine Regelungslücke entsteht hierdurch nicht, da die UBA-Empfehlung keine neue Regelungen schafft, sondern lediglich eine Strukturierungs- und Interpretationshilfe zur Anwendung des bestehenden Regelwerks gibt. Ziel der Empfehlung ist es, den Vollzug durch einen Leitfaden zur Anwendung der bestehenden technischen Regelwerke von DIN/EN/ISO, DVGW und VDI für die Praxis (Gesundheitsämter, Labore, Planer und Installateure) zu erleichtern. Daher gilt es nunmehr, die bestehenden Unterschiede bei der Interpretation des Regelwerks und in der gelebten Praxis sehr rasch zu klären. Eine Neufassung ist für Ende Juni nach Befassung der Trinkwasserkommission vorgesehen.
Einen Leitfaden für Gebäudebetreiber, der ggf. auch für Mieter eine nützliche Informationsquelle darstellt, stellt der GdW zur Verfügung.”
Dieser Leitfaden ist auf der Homepage des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.  veröffentlicht:
GdW Arbeitshilfe 66 – Trinkwasserverordnung 2011 (Fassung vom Oktober 2011)
Umsetzung der Trinkwasserverordnung 2011 (TrinkwV 2011) Legionellenprüfung
Die GdW Arbeitshilfe 66 ist kostenpflichtig (25€) über den GdW zu beziehen.
 
Dort heißt es auf Seite 22 unter anderem ausdrücklich:
“Das eingeschränkte Probenahmeschema [Anm.: orientierende Untersuchung] umfasst Untersuchungen
  •  unmittelbar nach dem Trinkwassererwärmer bzw. Speicher (Vorlauf),
  • in der Zirkulationsleitung unmittelbar vor dem Eintritt in den Trinkwassererwärmer bzw. Speicher (Rücklauf) und
  • an der weit entferntesten bzw. ungünstigsten Stelle in jedem [Anm.: JEDEM !! ] Steigstrang.”
 
–> Folglich sollte nach der Empfehlung des UBA, die auf die Arbeitshilfe verweisst, JEDER Steigstrang beprobt werden.
2.) Das DVGW Arbeitsblatt W 551 hat eine klare Aussage hierzu:
Unter Punkt 9.1 Orientierende Untersuchung steht bei Absatz 3 folgendes:
“Die Anzahl der erforderlichen Proben ist bei der orientierenden Untersuchung so zu wählen, dass jeder Steigstrang erfasst wird.”
–> Folglich sollte nach der Aussage des DVGW Arbeitsblattes W 551, JEDER Steigstrang beprobt werden.
>> Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der Probenahmestellen.
Bewerten Sie diesen Beitrag!
[Gesamt: 1 Mittelwert: 5]
Nach oben scrollen